Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Timur Manyas (No8 Fine Art Photography)

1. Die folgenden Worte oder Ausdrücke sollen folgende Bedeutung haben: „Der Fotograf“ steht für Timur Manyas stellvertretend fuer No8 Fine Art Photography. „Der Kunde“ steht fuer die Person, die im Zusammenhang mit einer Buchungsanfrage als Auftraggeber auftritt. „Buchungsanfrage“ steht für ein Formular, eine schriftliche oder mündliche Anfrage oder eine mittels E-Mail übermittelte Anfrage, die durch den Kunden mit der Erteilung eines Auftrages und der Aufforderung zur Anfertigung von Material an den Fotografen abgeschlossen ist. „Material“ steht für alle Arten von Fotografien, Ausdrucken, Abzügen, Bildern, Negativen, digitalen Scans, digitalen Dateien, Designs, Kunstwerken, Montagen, Zeichnungen, und/oder jeglichem anderen fotografischen Produkt oder jeglichem Produkt, welches aus jeglicher Art fotografischen Materials besteht und vom Fotografen angefertigt oder hergestellt wurde. „Auftrag“ steht für jegliche Art der Anfrage, Bestellung, Kommission oder Anweisung des Kunden zur Herstellung fotografischen Materials durch den Fotografen. Im Fall eines durch den Fotografen durchgeführten Lehrgangs („Workshop“) bezieht sich „Auftrag“ auf eine Anfrage zur Durchführung eines solchen Lehrgangs. „Preis“ steht fuer den Preis, der im Zusammenhang mit einem Aufrag festgesetzt wurde. 

2. Jegliche Arbeit, die der Fotograf zur Erfüllung eines Auftrages unternimmt, ist Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

3. Das Copyright auf alle Materialien behält der Fotograf weltweit zu allen Zeiten und nichts soll als Abgabe, Übertragung, Beauftragung oder Verfügung diese Rechte des Fotografen beeinflussen, es sei denn: 

3.1 speziell in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt 

3.2 oder anderweitig vom Fotografen schriftlich mit dem Kunden vereinbart. 

3.3 Jegliches auf dieser Webseite veroöffentlichte Material ist durch internationales Recht geschützt. Jegliche Nutzung, die nicht schriftlich gestattet ist, ist als Copyright Verletzung zu betrachten und wird verfolgt. 

4.1 Den Preis berücksichtigend unternimmt der Fotograf diejenige Arbeit, die notwendig ist, um den Auftrag zu erfüllen. 

4.2 Die in Paragraph 4.1 getroffene Vereinbarung berücksichtigend, verpflichtet sich der Kunde den vereinbarten Preis gemaess den in Paragraph 5 festgesetzten Regelungen zu bezahlen. 

5. Für einen Auftrag gelten die folgenden Bestimmungen: 

5.1 Dem Fotograf steht es zu, eine Anzahlung deren Höhe zuvor mit dem Kunden festgelegt wurde, zu verlangen, bevor er mit der Anfertigung jeglichen Materials beginnt. Sofern nicht anders vereinbart, sind 50 Prozent des Gesamtpreises üblich. 

5.2 Im Fall einer Absage durch den Kunden innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist der Fotograf berechtigt die vereinbarte oder bereits bezahlte Anzahlung einzubehalten sowie etwaige Schadenersatzforderungen geltend zu machen. 

5.3. Dem Fotograf steht das Recht zu, jeglichen Auftrag, der nicht schriftlich eingegangen ist, als nicht erteilt anzusehen. Ein Auftrag kann auch per E-Mail erteilt werden, wobei der Zeitstempel bzw. eine digitale Signatur als Nachweis anzusehen sind. Zur Beweissicherung wird der E-Mailverkehr zwischen Kunden und Fotograf dauerhaft gespeichert. 

5.4 Der Fotograf überträgt dem Kunden die Nutzungsrechte für das Material, das als Folge des Auftrages des Kunden entstanden ist, gemäss der schriftlichen (bzw. per E-Mail versendeten) Vereinbarung. Jegliche Zuwiderhandlung führt zum sofortigen Entzug dieser Nutzungsrechte ohne weitere Benachrichtigung durch den Fotograf. Jegliches dem Kunden übergebene Material steht diesem ausschliesslich zur persönlichen Nutzung gemäss Vertragsvereinbarung zur Verfügung. Gleiches gilt für Material, welches dem Kunden über den Online-Kundenzugang zur Verfügung gestellt wurde. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Geheimhaltung der Zugangsdaten. Die Anfertigung und der Verkauf von Abzügen bzw. Vergrösserungen dieses Materials ist untersagt. 

5.5 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, steht es dem Fotograf zu, Material welches im Kundenauftrag angefertigt wurde zu eigenen Werbe-, Marketing- oder Promotionszwecken zu nutzen. 

5.6 Dem Fotograf steht es zu, Subunternehmer zur Erfüllung des Auftrages nach eigenem Ermessen einzusetzen. 

5.7. Sofern nicht anders zwischen Kunde und Fotograf vereinbart, steht es dem Fotograf zu, nach eigener Einschätzung auf die künstlerische Art der Ausführung Einfluss zu nehmen. 

5.8. Der Fotograf kann durch den Kunden nicht haftbar gemacht werden im Fall von Nichterfüllung oder teilweiser Nichterfüllung des vereinbarten Auftrages, sofern diese auf Umstände zurückzuführen sind, die ausserhalb der Einflussnahmemöglichkeiten des Fotografen liegen, wie z.B. Fehlfunktionen der Ausrüstung, ungünstigem Wetter, Krankheit oder Verletzung. 

5.8.1 Kann ein mit dem Kunden vereinbarter Workshop aufgrund von ungünstigen Wetterbedingungen oder aufgrund nicht erreichter Mindestteilnehmeranzahl nicht gemäss vereinbartem Termin durchgeführt werden wird ein Ersatztermin vereinbart. Eine Rückerstattung des bereits bezahlten Preises oder der Anzahlung erfolgt nicht. 

5.8.2 Workshop Teilnehmer können bis zum 3. Tag vor der Veranstaltung kostenfrei zurück treten und stattdessen einen anderen Termin wahrnehmen. Danach beträgt die Stornierungungsgebühr 50 Prozent des vereinbarten Veranstaltungspreises. Alternativ steht dem Teilnehmer das Recht zu, kostenfrei einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Bei Stornierungen von Gutscheinkäufen werden immer 50 Prozent des Gutscheinwerts einbehalten. Anstelle der Gutscheinstornierung kann ein Gutschein kostenfrei an eine andere Person übertragen werden. Erscheint ein Teilnehmer, ohne Stornierung 1 Tage vor Veranstaltungsbeginn, nicht zu einem Workshop, so fallen 100 Prozent der Workshopgebühren an. Maßgebend ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Rücktritts- bzw. Stornierungserklärung beim Fotografen. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Stornierung und oder Rücktritt. 

5.9 Bei Vollendung eines Auftrages ist der Fotograf verpflichtet eine Rechnung über den vereinbarten Preis auszustellen und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Rechnungsstellung zu begleichen. Im Falle einer Nicht- oder lediglich Teilzahlung nach dem 14. Tag ergeben sich folgende Konsequenzen: 

5.9.1 Zusammen mit der Zustellung einer Mahnung wird eine zusätzliche Gebuehr in Höhe von 25 Prozent auf die ursprüngliche Summe erhoben. 

5.9.2 Im Fall der Nichtzahlung innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mahnung ist mit rechtlichen Schritten gegen den Kunden zu rechnen. 

5.9.3 Jegliches gemäss Pararaph 5.4 zugesprochene Nutzungsrecht wird automatisch entzogen, kann jedoch nach Zahlung des offenen Betrages sowie weiterer Gebühren dem Kunden wieder zugesprochen werden. 

6. Die vertragliche Beziehung zwischen Fotograf und Kunde unterliegt deutschem Recht. 

7. Ein Auftrag im Sinn schriftlicher oder per E-Mail versendeter Informationen bzw. Absprachen bildet im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die gesamte Vereinbarung zwischen Fotograf und Kunde. 

Timur Manyas,
Freiburg, Deutschland